SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Wer heute baut, muß sich als Bauherr neben allen anderen organisatiorischen Maßnahmen auch um den Unfallschutz der auf seiner Baustelle arbeitenden Handwerker kümmern. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) vom 21.8.1996 festgeschrieben. Den Bauherrn treffen die originären baustellenverordnungsrechtlichen Arbeitsschutzpflichten.

Der Bauherr muss alle Maßnahmen planen, veranlassen und überwachen, um seine Baustelle so sicher wie möglich bzw. nach den geltenden Vorschriften abzusichern.

Einige Beispiel dazu sind:

  • Baugrubenverbau / Baugrubenböschung
  • Baugerüste,
  • Koordination von mehreren Arbeitern in Bezug auf die Unfallsicherheit,
  • Überprüfung der Unternehmer auf vorbeugende
  • Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisung seiner Mitarbeiter, etc.

Da diese Aufgaben nur von dafür qualifizierten Personen wahrgenommen werden dürfen, kann sich der Bauherr von seiner Pflicht befreien indem er einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) mit der Wahrnehmung seiner Pflichten beauftragt. Der Architekt hat gegenüber dem Bauherrn im Hinblick auf baurelevante Rechtsvorschriften eine Beratungspflicht.


Durch unsere langjährige Bauerfahrung und der Zusatzausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator können wir im Zuge von Bauarbeiten gerne diese Aufgaben für Sie übernehmen.

 

Sprechen Sie mit uns, wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.


© Bauunternehmen German Mayer