SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Wer heute baut, muß sich als
Bauherr neben allen anderen organisatiorischen Maßnahmen auch
um den Unfallschutz der auf seiner Baustelle arbeitenden Handwerker
kümmern. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) vom 21.8.1996
festgeschrieben. Den Bauherrn treffen die originären baustellenverordnungsrechtlichen
Arbeitsschutzpflichten.
Der Bauherr muss alle Maßnahmen
planen, veranlassen und überwachen, um seine Baustelle so sicher
wie möglich bzw. nach den geltenden Vorschriften abzusichern.
| Einige
Beispiel dazu sind:
- Baugrubenverbau / Baugrubenböschung
- Baugerüste,
- Koordination von mehreren Arbeitern in Bezug auf die Unfallsicherheit,
- Überprüfung der Unternehmer auf vorbeugende
- Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisung seiner Mitarbeiter,
etc.
|
|
Da
diese Aufgaben nur von dafür qualifizierten Personen wahrgenommen
werden dürfen, kann sich der Bauherr von seiner Pflicht befreien
indem er einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) mit der Wahrnehmung seiner Pflichten beauftragt. Der Architekt
hat gegenüber dem Bauherrn im Hinblick auf baurelevante Rechtsvorschriften
eine Beratungspflicht.
Durch unsere langjährige Bauerfahrung und der Zusatzausbildung
zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator können wir im
Zuge von Bauarbeiten gerne diese Aufgaben für Sie übernehmen.
Sprechen Sie mit uns, wir machen
Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. |